Arbeiten an den Booten nicht zulässig!

Das Ordnungsamt hat ausdrücklich verfügt, dass Arbeiten im Winterlager auf dem Vereinsgelände (Halle und Freilager) auf Grundlage der ALLGEMEINVERFÜGUNG ÜBER DAS VERBOT VON VERANSTALTUNGEN, ZUSAMMENKÜNFTEN UND DER ÖFFNUNG BESTIMMTER BETRIEBE ZUR EINDÄMMUNG DES CORONAVIRUS nicht zulässig sind.

Auch wenn es uns schwer fällt, müssen wir diese Beschränkung beachten!

Aufgrund der Maßnahmen sind auch alle Arbeits- und Zusatzdienste im Sporthafen Grohn ausgesetzt.

Alle Informationen zur Beschränkung der Vereinsaktiväten findet ihr auf unserer Covid-19-Sonderseite.