Nutzung des gesamten Hafens untersagt

Aufgrund der Rechtsverordung, veröffentlicht im Gesetzesblatt Nr.19/2020 vom 03. April 2020, ist der Sporthafen komplett gesperrt. Das betrifft alle Einrichtungen (Hallen, Außenlager, Stege, Rampen, Kräne, Winden) für alle Nutzer, egal ob Vereinsmitglieder oder Gäste.