Peil- und Spülarbeiten im Yachthafen Grohn

25.01.2011, 09:16

Unter Referenz auf die gültige Hafen- und Geländeordnung für die öffentlichen Sporthäfen in der Stadtgemeinde Bremen, Ausgegeben am 16. Februar 1996, gibt der Vorstand des VWV bekannt, dass im Zeitraum vom 09.02. – 08.04.2011 im Sporthafen Grohn die notwendigen Unterhaltungsarbeiten mit dem Spüler Grohn stattfinden. Je nach Wetter und Fortschritt kann der Zeitraum auch verkürzt werden. Der Vorstand weißt im Besonderen auf  den Abschnitt 2.12 der Hafen- und Geländeordnung hin, der besagt, dass ’Für die Durchführung von Peilungen und Unterhaltungsbaggerungen die entsprechenden Liegeplätze und schwimmenden Anlagen zum abgestimmten Termin zu räumen sind’.

Sportkameraden, die vor Abschluss der Unterhaltungsarbeiten ihr Boot zu Wasser bringen wollen, müssen mit ihrem Boot den Sporthafen Grohn unverzüglich verlassen, und ihr Boot in einen anderen Hafen verbringen. Ausnahmen hierzu regelt der Vorstand nur auf schriftlichen Antrag.

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